Shop durchsuchen Merkliste Kundenkonto AgrarBlog Warenkorb Kategorien
Finden
Phacelia (Phacelia tanacetifolia)
Phacelia (Phacelia tanacetifolia)

Phacelia (Phacelia tanacetifolia)

  • Ertragreiche Bienentrachtpflanze
  • Gründünger
  • Aussaatstärke: 10 - 15 kg / ha
Zusammensetzung
100 %Phacelia
Wieviel kg benötige ich?
Aufwandmenge
(g/m²)
Fläche
(m²)
Bedarf
(kg)
1
Phacelia (Phacelia tanacetifolia), 1 kg BORATUS https://www.agrarshop-online.com/images/produkte/phacelia_t.png 14.55 4260698330377 NewCondition Product 101202 Phacelia (Phacelia tanacetifolia) Phacelia ist die klassische, immer bewährte Zwischenfruchtpflanze. Aussaatmenge pro ha 10 kg/ha
1 kg BORATUS
Produktnr: 101202
EAN: 4260698330377
✔ Auf Lager, Lieferzeit: 2-4 Werktage
14,55 €*
(14,55 € / kg)
Produkt merken Produkt merken
Beschreibung von Phacelia (Phacelia tanacetifolia)
Phacelia (Phacelia tanacetifolia) Phacelia ist die klassische, immer bewährte Zwischenfruchtpflanze.
Aussaatmenge pro ha 10 kg/ha
Hersteller
RUDLOFF GmbH, Sereetzer Feld 8, 23611 Sereetz, Deutschland
https://www.rudloff.de/Saaten/
info@rudloff.de
Artikel aus unserem AgrarBlog
Wanderer kennen die Kornblume von ihren Touren auf dem freien Feld, wo sie oft gemeinsam mit Klatschmohn die Feldrändern verschönert.
Gartenliebhaber, Insekten und Samtpfoten lieben sie gleichermaßen: Die Katzenminze.
Für ihn (oder sie) spricht eigentlich alles: sieht gut aus, riecht gut und schmeckt auch noch gut. Der Rosmarin ist ein Alleskönner.
Seien wir ehrlich: Gemüsebeete sehen in der kalten Jahreszeit einfach trostlos aus. Mit einer Gründungung kann dem Kahlschlag begegnet werden.
Zwischenfrüchte und ihr möglicher Einsatz für die unterschiedlichen Regeln des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes (GLÖZ).
Die Regelungen des GLÖZ-Standards 4 zu Pufferstreifen entlang Gewässern und der mögliche Einsatz von Zwischenfrüchten zur Begrünung.
Die Regeln der GLÖZ 5 bestimmen Maßnahme zur Begrenzung von Bodenerosion in wind-/und wassergefährdeten Gebieten.
Bodenerosion soll in Europa durch die Regelungen der GLÖZ 6 zukünftig verhindert werden. Sie besagt, dass 80 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes künftig mit Bewuchs bedeckt sein müssen.
Seit diesem Jahr 2023 ist nach den Regelungen der GLÖZ 7 der so genannte Fruchtwechsel auf Ackerland verpflichtend.
Flächenstilllegungen nach dem Regelwerk der GLÖZ 8.