VOROX® Unkrautfrei Express AF
Anwendungsempfehlung
VOROX® Unkrautfrei Express AF ist anwendungsfertig. Sie müssen es vor Gebrauch lediglich kräftig schütteln. Sprühen Sie die zu bekämpfenden Unkräuter und Ungräser werden gezielt ein, so dass sie komplett benetzt sind. Der unerwünschte Pflanzenbewuchs sollte bei der Spritzung trocken sein. Nur die direkt getroffenen grünen Pflanzenteile sterben ab. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.
Nicht zur Beseitigung von Unkräutern oder Moos in Rasenflächen geeignet.
Anwendungsgebiet:
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Moose, Algen: Gemüse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Zierpflanzen (Freiland), Ziergehölze, Beerenobst (ausgenommen Erdbeere und Obstgehölze)
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Neupflanzen oder Säen nach Anwendung:
Flächen, die mit VOROX® Unkrautfrei Express AF behandelt wurden, mindestens drei Tage lang nicht bearbeiten, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. Frühestens drei Tage nach der Anwendung pflanzen oder säen. Aufwandmenge 100 ml pro m² zu behandelnde Unkrautfläche. Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30-40 ml/m ausreichend.
Wartezeiten:
Für Gemüsekulturen, Obstgehölze und Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und / oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tage ist nicht erforderlich.
Für Zierpflanzen, Ziergehölze und Wege und Plätze mit Holzgewächsen:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wirkung auf Unkräuter:
Durch den Verlust der grünen Blattmasse gehen bei einjährigen Unkräutern
meist auch die Wurzeln ein. Mehrjährige Unkräuter und tiefwurzelnde treiben in der Regel nach 3-8 Wochen wieder aus. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.
Gut bekämpfbar: Ackerbrombeere, Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel, Ackerfilzkraut, Ackerhahnenfuß, Ackerschachtelhalm, Algen, Ausdauerndes Gänseblümchen, Breitwegerich, Deutsches Weidelgras, Dorniger Schildfarn, Echte Kamille, Einjährige Rispe, Gemeine Kuhblume, Gemeine Schafgarbe, Gemeine Rispe, Gemeiner Hornklee, Gemeiner Beifuß, Gemeiner Windenknöterich, Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Greiskraut, Gemeines Knaulgras, Giersch, Große Brennnessel, Hasenklee, Hirse, Jakobsgreiskraut, Kanadisches Berufkraut, Kleines Habichtskraut, Krückenförmige Kurzbüchse, Moose, Persischer Klee, Purpurrote Taubnessel, Birnmoose, Sparriges Kranzmoos, Spitzblättriges Spiessmoos, Gemeine Melde, Sternlebermoos, Stumpfblättriger Ampfer, Vogel-Sternmiere, Vogel-Knöterich, Wegdistel, Weiß-Klee, Weißer Steinklee, Weißer Gänsefuß, Wellblättriges Katharinenmoos, Wiesen Rispe, Wilde Geranie, Wolliges Honiggras, Gemeiner Stechapfel, Lanzett-Weidenröschen, Gemeine Nachtkerze, Klatschmohn, Schwarzer Nachtschatten, Einjähriger Ziest, Gemeiner Huflattisch, Efeublättriger, Ehrenpreis, Ackerfuchsschwanzgras, Flughafer, Hühnerhirsen, Rotschwingelgras, Gespritztblättriges Bärtchenmoos, Schönschnabelmoose, Wetteranzeigendes Drehmoos, Zypressenschlafmoos, Rotstängelmoos, Gemeines Grünstängelmoos.
Weniger gut bekämpfbar: Kleinblütiges Franzosenkraut, Rainfarn, Quecke.
Nicht ausreichend bekämpfbar: Purpurstieliger Hornzahn, Gundermann, Wiesen-Kerbel.
Materialverträglichkeit:
Das Mittel hinterlässt bei sachgemäßer Anwendung erfahrungsgemäß keine Flecken auf Pflastersteinen oder Gehwegplatten. Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Vor einer erstmaligen Anwendung Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten und Marmor.
Anwendungsgebiet | Anwendungszeit/-zweck | Aufwandmenge / Bedingungen |
Zierpflanzen, Gemüsekulturen Zur Kulturvorbereitung (vor dem Pflanzen oder Säen) | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn) | 100 ml für 1m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 1,für die Kultur je Jahr 3. |
Zierpflanzen, Gemüsekulturen (Zwischen/ unter den Kulturpflanzen) | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkaräuter) | 100 ml für 1m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 2,für die Kultur je Jahr 3. Im Abstand von 21 – 60 Tagen (Algen und Moose: 30 – 60 Tage). |
Ziergehöze, Obstgehölze (Zwischen / unter den Kulturpflanzen) | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter) | 00 ml für 1m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4,für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21 – 60 Tagen (Algen und Moose: 30 – 60 Tage). |
|
Beerenobst (ausgnommen Erdbeeren) (Zwischen / unter den Kulturpflanzen) | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter) | 100 ml für 1m². Spritzen*.Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4,für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21 – 60 Tagen (Algen und Moose: 30 – 60 Tage). |
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Nichtkulturland)** | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter) | 100 ml für 1m². Spritzen*.Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4,für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21 – 60 Tagen (Algen und Moose: 30 – 60 Tage). |
*Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter: Zur Einzelpflanzenbehandlung;
Gegen Algen und Moose: Zur Teilflächenbehandlung.
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit 5 m Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.
**Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.
Pflanzenverträglichkeit:
Bei der Anwendung dürfen die Blätter von angrenzenden Gartenpflanzen nicht durch die Spritzbrühe getroffen werden, um Schäden daran zu vermeiden. Abdrift durch Wind beachten, am besten bei Windstille anwenden. Blätter, die innerhalb der ersten drei Tage nach der Anwendung in Kontakt mit behandeltem Boden gelangen, können lokal begrenzt geschädigt werden. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Produkt problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann. Bei Himbeeren unbedingt darauf achten, dass kein Neuaustrieb getroffen wird.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.